I. Allgemein:
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten diese Bedienungen, soweit nichts anders vereinbart ist, als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer einzelner Vertragsbestimmungen tritt dann die gesetzliche Regelung. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
II. Angebot:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Preislisten und Konditionen in schriftlicher/gedruckter Form. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen und oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Im Archiv befinden sich die Modele, die nicht mehr hergestellt werden oder evtl. unzugänglich sind. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
III. Auftragsbestätigung:
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. Einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eventuelle Eigenschaften unserer Ware sichern wir im Umfang des Herstellers zu.
IV. Lieferung:
Unsere Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Lieferung bis 100 km ab 1 bis 3 Tonnen wird mit 100,00 Euro zuzüglich zur Zeit 19 % Umsatzsteuer berechnet. Die Anlieferung unter 1 Tonne und ab 3 Tonnen bzw. ab 100 km wird aufgrund einer besonderen Vereinbarung berechnet. Die Entfernung berechnet sich ab Firmensitz des Verkäufers bis zur Lieferadresse. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Lieferungen für das Gewerbe unseres Kunden ein Jahr ab Lieferung, soweit nicht gemäß § 438 Abs. Nr. 2 BGB eine längere Verjährungsfrist gilt. Der Kunde räumt uns mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung ein.
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Versicherungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglicher Hauptleistung fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Warenumtausch und Rückgaben erfolgen grundsätzlich zu Lasten und auf Gefahr des Rücklieferden bzw. Rückgebenden.
V. Zahlung:
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, Vorkasse per Überweisung, PayPal oder sofort bei Abholung ohne Abzug zahlbar.
VI. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent) die aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mindestens 10 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns wie für einen Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird in folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfange an uns ab.
Unsere sämtliche Eigentumsvorbehalte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage vor. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihm die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser jeweiliger Versandort der Ware.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Soweit Lieferung für das Gewerbe des Kunden erfolgt, gilt als Gerichtsstand der Sitz unserer Firma was auch für Wechsel- und Scheckklagen und für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren gewerblichen Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder zukünftig unwirksam werden, so bleiben die übrigen Regelungen dann dennoch wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die der gesetzlichen Regelung entspricht.